Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht 1

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, oder die sich auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung eignen. 

 

Der Widerruf ist zu richten an:
 

Schmid Hydraulik GmbH

Haschabühl 3

93455 Traitsching 
 

Widerrufsfolgen: 
 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Überprüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. 
 

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen wir innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

 

BEZAHLUNG DER RECHNUNG

Bitte zahlen Sie Ihre Rechnung gleich nach Erhalt der Rechnung. Die Rechnung ist sofort- und ohne Mahnung fällig.

 

WIR VERSCHICKEN KEINE MAHNUNG

Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass im Falle der Rechnungsentgeltverweigerung durch den Auftraggeber/Rechnungsempfänger, ohne weitere Ankündigung/Erinnerungen zur Entlastung unsere Buchhaltung die offene Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten wird.

Diese zusätzlichen entstehenden Kosten gehen dann leider zu Lasten des Rechnungsempfängers.